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Fanclubstatuten

Grundsätze

Auch bei den „Rot-Weißen Adlern Lana“ gelten Verhaltensregeln, die alle Mitglieder durch den Beitritt in den Fanclub anerkennen.
Verbunden in der Unterstützung des FC Bayern München enthalten sich die „Rot-Weißen Adler“ dabei jeglicher politischer und konfessionellen Äußerung und sprechen sich gegen jede Art von Rassismus aus.

Nachstehend sind die Statuten des FC Bayern Fanclubs „Rot-Weiße Adler Lana“ angeführt.
Diese können auch im PDF-Format heruntergeladen werden.

Art. 1

Der Verein ist ein beim FC Bayern München gemeldeter Fanclub dieser Fußballmannschaft und ist dem Dachverband der Bayern-Fanclubs in Südtirol ange­schlossen.

Art. 2

Der Verein ist ein Freizeit – bzw. aktiver Freizeitfußballverein. Er trägt den Namen FC Bayern-Fanclub „Rot-Weiße Adler Lana“ und hat seinen Sitz beim Präsidenten des Vereins. Hauptzweck des Fanclubs ist es, den FC Bayern München aktiv zu unterstützen, sowie die positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit zu fördern. Dies kann auf verschiedenste Art und Weise erfolgen. Der Verein verfolgt keine Gewinnabsichten.

Art. 3

Das Vereinszeichen besteht aus dem Kopf eines Adlers, dem Emblem des FC Bayern München und dem Schriftzug „Rot-Weiße Adler Lana“.

Art. 4

Mitglied des FC Bayern-Fanclubs „Rot-Weiße Adler Lana“ kann jeder werden, der Fan des FC Bayern München ist und den jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt. Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist zu Jahresbeginn bzw. bei Eintritt zu be­zahlen, wird im Fall eines Austritts nicht zurückerstattet und gilt bis zum Ende des Kalenderjahres. Altersgrenzen gibt es keine. Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages stimmt das Mitglied den Vereinsstatuten zu. Die Mitgliedschaft muss jedes Jahr durch die Zahlung des Beitrages erneuert werden.

Art. 5

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Alle Ämter und Tätigkeiten innerhalb des Vereins sind ehrenamtlich. Spesenvergütungen für Tätigkeiten im Interesse des Vereins werden bei Beleg gewährt, sofern sie vorher vom Vorstand genehmigt wurden.

Art. 6

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Ausschluss oder Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss in folgenden Fällen:

  1. das Mitglied schädigt in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden
  2. das Mitglied randaliert bei Veranstaltungen oder sonstigen Aktionen des Fanclubs
  3. vorsätzliche Täuschung des Kartenbeauftragten bezüglich Begünstigte der Karten (kann zum Ausschluss des Fanclubs seitens des FC Bayern führen)

Art. 7

Der FC Bayern-Fanclub „Rot-Weiße Adler Lana“ ist in erster Linie ein Verein, bei welchem Geselligkeit und Unterhaltung im Vordergrund stehen. In zweiter Linie handelt es sich um eine Freizeitfußballmannschaft, welche ausschließlich aus Mitgliedern des Vereins besteht.

Art. 8

Das wichtigste Organ des Vereins ist der Vorstand, der aus 7 (sieben) Vorstandsmitgliedern zusammengesetzt ist. Diese werden alle 2 (zwei) Jahre bei der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder durch geheime Wahl gewählt. Auf Antrag der Vollversammlung kann diese auch offen erfolgen. Jedes Mitglied hat bei geheimer Wahl 5 (fünf) Vorzugsstimmen.

Der Vorstand bleibt 2 (zwei) Jahre im Amt und trägt in dieser Zeit die Hauptverantwortung im Verein. Nach der Wahl bestimmen die gewählten Vorstandsmitglieder, wie die Ämter innerhalb des Vorstandes verteilt werden.

Die zu verteilenden Ämter sind: Präsident, Vizepräsi­dent, Kartenbeauftragter und Kassier.

Der Vorstand tritt bei Einberufung eines seiner Mitglieder zusammen und ist bei Anwesenheit der einfachen Mehrheit (vier) beschlussfähig. Der Vorstand trifft dann mit einfacher Mehrheit die Ent­scheidungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Der Vorstand bestimmt die Ausrichtung des Vereins.

Bei endgültigem Ausfall eines der 7 (sieben) Vorstandsmitglieder muss auf einer außerordentlichen Ver­sammlung ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden. Die Amtszeit dieses neuen Vorstandsmitgliedes wird mit der der übrigen Vorstandsmitglieder abge­stimmt, so dass bei den nächsten Neuwahlen auch sein Amt verfällt.

Art. 9

Der Präsident des FC Bayern-Fanclubs „Rot-Weiße Adler Lana“ vertritt den Verein nach außen und innen.

Art. 10

Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen Abwesenheit.

Art. 11

Der Kassier ist alleine verantwortlich für die korrekte Buchführung. Er und der Präsident besitzen das Zugriffsrecht auf das Vereinskonto. Der Kassier muss innerhalb Ende Februar den Abschlussbericht für das vorhergehende Kalenderjahr dem Rechnungsrevisor vorlegen.

Art. 12

Der Kartenbeauftragte ist einzige Ansprechperson für Kartenwünsche und zusammen mit dem Kassier verantwortlich für die finanzielle Begleichung der Karten. Bei Nichteinhalten der Kartenregelung bzw. vorsätzlicher Täuschung durch das Mitglied bezüglich der Kartenbegünstigten tritt Art. 6 in Kraft.

Art. 13

Der Rechnungsrevisor wird alle 2 (zwei) Jahre von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Rechnungsrevisor muss Mitglied des Vereins sein und hat die Aufgabe die Buchführung sowie den Abschlussbericht des Kassiers auf seine Richtigkeit zu kontrollieren. Nach Beendigung der Kontrolle (innerhalb 15 Tagen nach obgenanntem Bezugsdatum für den Kassier) weist der Revisor in der nächsten Vollversammlung die Mitglieder auf die Richtigkeit bzw. auf Unregelmäßigkeiten hin.

Art. 14

Die Vollversammlung wird jährlich schriftlich einberufen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden durch offene oder geheime Wahl. Den Vorsitz führt der Präsident.

Art. 15

Eine außerordentliche Vollversammlung kann vom Präsidenten, der Mehrheit des Vorstandes oder 15 Mitgliedern mit deren Unterschrift einberufen werden.

Art. 16

Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird der für das laufende Jahr bereits bezahlte Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet und das ausscheidende Mitglied hat keine finanziellen Ansprüche.

Art. 17

Streitfälle jedweder Art werden von einem Schiedsgericht, welches aus 3 Personen besteht, die das Vertrauen beider Streitparteien genießen, entschieden. Das darauf folgende Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden. Bei Fehlen der nötigen 3 Personen für das Schiedsgericht wird der Fall an die Mitgliederversammlung geleitet, welche mit einfacher Mehrheit über den Fall entscheidet.

Art. 18

Abänderungen dieses Statutes kann die Vollversammlung gemäß Art. 14 beschließen.

Art. 19

Die Auflösung des Vereins kann nur die Vollversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden (mind. 50 % der Mitglieder) durchführen.

Art. 20

Das vorhandene Vereinsvermögen wird bei Auflösung des Fanclubs, nach Erfüllung aller Verpflichtungen, mit Zustimmung der Mitgliederversammlung, einem eventuellen „Nachfolge-FC Bayern-Fanclub“ oder einer karitativen Einrichtung zugewiesen.

Art. 21

Alle im Statut nicht geregelten Fälle werden nach dem Zivilgesetzbuch geregelt.

Lana, am 02. März 2019